Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB ) Lang Consulting GmbH, Merzhauserstraße 161 , 79110 Freiburg im Breisgau (nachfolgend auch: Lang Consulting GmbH)
§ 1 Anwendungsbereich
(1) Alle Lieferungen, Leistungen und Angebote von der Lang Consulting GmbH erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil aller Verträge, die Lang Consulting GmbH mit ihren Vertragspartnern (nachfolgend auch „Kunde“ genannt) über die von ihr angebotenen Lieferungen oder Leistungen schließt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Lieferungen, Leistungen oder Angebote an den Auftraggeber, selbst wenn sie nicht nochmals gesondert vereinbart werden.
(2) Lang Consulting GmbH schließt keine Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ab. Der Kunde versichert, bei Vertragsschluss mit Lang Consulting GmbH als Unternehmer gemäß § 14 BGB beziehungsweise als Kaufmann nach HGB zu handeln.
(3) Diese AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als Lang Consulting GmbH ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn die Lang Consulting GmbH in Kenntnis der AGB des Kunden mit der Erbringung der Dienstleistungen vorbehaltlos beginnt.
§ 2 Leistungen von Lang Consulting GmbH / Mitwirkung des Kunden
(1) Die Lang Consulting GmbH erbringt für den Kunden je nach Buchung standardisierte oder individuelle, online basierte Agentur-und/oder Beratungsdienstleistungen im Bereich E-Commerce / Webshopstrategie. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich abweichend vereinbart, schuldet die Lang Consulting GmbH dabei nicht die Erbringung eines Werks. Insbesondere ist die Lang Consulting GmbH nicht dafür verantwortlich, ob der Kunde in Folge der Beratung höhere Konversionsraten erzielen kann.
(2) Ist eine gesonderte Vergütung für das Erreichen eines bestimmten Erfolgs einer Beratungs-/Werbemaßnahme durch die Lang Consulting GmbH vereinbart, wird diese sonach als erfolgsabhängiger Bonus gezahlt. Ein Anspruch auf Erreichen eines konkreten Erfolgs besteht jedoch nicht.
(3) Der Kunde hat die ihm obliegenden Mitwirkungshandlungen stets vollständig und fristgemäß zu erbringen. Unterlässt der Kunde eine Mitwirkungshandlung und verhindert damit die Leistungserbringung durch die Lang Consulting GmbH, bleibt der Vergütungsanspruch von der Lang Consulting GmbH unberührt.
(4) In Bezug auf die von der Lang Consulting GmbH zu erbringenden Dienstleistungen gegenüber dem Kunden steht die Lang Consulting GmbH in Bezug auf die Ausführung ein Leistungsbestimmungsrecht nach § 315 BGB zu.
(5) Der Kunde ist für die Rechtskonformität etwaiger Werbekampagnen (Werbeanzeigen, Internetauftritte, Impressum, Datenschutzerklärungen, etc.) ausschließlich selbst verantwortlich.
(6) Die vereinbarte Vergütung von der Lang Consulting GmbH in Bezug auf deren Beratungsdienstleistungen enthalten vorbehaltlich anderslautender Absprache kein Budget für etwaige Werbekampagnen des Kunden. Dieses ist vom Kunden separat zur Verfügung zu stellen und gegebenenfalls unmittelbar an den Werbeplattformbetreiber zu entrichten.
(7) Der Kunde ist nicht berechtigt, von der Lang Consulting GmbH erstellte Inhalte (z.B. Webseiten, Landeseiten, Werbeanzeigen, Templates, etc.) zu kopieren und/oder an Dritte weiterzugeben.
(8) Die Teilnahme an sogenannten Calls innerhalb unserer Angebote erfolgt ausschließlich zu den von der Lang Consulting GmbH im Vorhinein bestimmten Terminen. Die Umbuchung ist ausgeschlossen, es sei denn, die Hinderungsgründe stammen aus der Sphäre von der Lang Consulting GmbH.
(9) Der Kunde hat die technischen Voraussetzungen für die Inanspruchnahme etwaiger Beratungsdienstleistungen von der Lang Consulting GmbH stets zu gewährleisten. Dazu zählen insbesondere eine hinreichende Internetverbindung, ein kamera-und audiofähiger Computer sowie dessen Kompatibilität mit gängigen Chat-und Videoclients (z.B. Zoom)
§ 3 Zustandekommen von Verträgen
(1) Der Vertragsschluss zwischen der Lang Consulting GmbH und dem Kunden kann fernmündlich (Videochat, Telefon, etc.) oder schriftlich erfolgen. Erfolgt der Vertragsschluss fernmündlich, hat der Kunde vorbehaltlich anderslautender Vereinbarung keinen Anspruch darauf, die Vertragsinhalte noch einmal in schriftlicher Form von der Lang Consulting GmbH zu erhalten.
(2) Fernmündlich kommen Verträge zwischen der Lang Consulting GmbH und dem Kunden durch übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Der Kunde willigt ein, dass die Lang Consulting GmbH das Telefonat und/oder den jeweiligen Videochat zu Beweis-und Dokumentationszwecken aufzeichnet.
§ 4 Abnahmebedürftige Leistungen
(1) Sofern eine Leistung von der Lang Consulting GmbH ausnahmsweise nicht schwerpunktmäßig dem Dienst-, sondern dem Werkvertragsrecht unterfällt, gelten nur in Bezug auf diese Leistungen die nachstehenden Absätze 2-6.
(2) Die Lang Consulting GmbH kann vom Kunden nach Abschluss der jeweiligen Teilleistung jeweils eine Abnahme der Teilleistung verlangen und nach Durchführung aller Anpassungsleistungen zusätzlich eine Gesamtabnahme aller Leistungen.
(3) Die Lang Consulting GmbH kann den Kunden mit Fristsetzung von 7 Tagen zur Teil-bzw. Gesamtabnahme auffordern. Sie gilt mit Ablauf der Frist als abgenommen, wenn der Kunde gegenüber der Lang Consulting GmbH nicht schriftlich erklärt hat, welche Mängel noch zu beseitigen sind.
(4) Soweit bei der Funktionsprüfung Mängel festgestellt werden, ist die Lang Consulting GmbH berechtigt, diese weiter zu bearbeiten und zu beseitigen.
(5) Die abzunehmende (Teil-)Leistung von der Lang Consulting GmbH gilt auch dann als abgenommen, wenn der Kunde sich auf Aufforderung von der Lang Consulting GmbH hin zur Abnahme der jeweiligen (Teil-)Leistung nicht binnen 7 Werktagen schriftlich erklärt.
(6) Weitergehende Ansprüche des Kunden, insbesondere auf Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Beseitigung der Mängel, Schadenersatz und den Ersatz vergeblicher Aufwendungen bestehen nicht.
§ 5 Zahlungen, Preise, Bedingungen
(1) Die Preise, die von der Lang Consulting GmbH angegeben und mitgeteilt werden, sind verbindlich. Die mitgeteilten Preise verstehen sich jeweils netto zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Die Bezahlung der Leistungen von der Lang Consulting GmbH erfolgt sofort nach Rechnungserteilung. Die Vergütung der Dienste von der Lang Consulting GmbH ist grundsätzlich bei Abschluss des Vertrags fällig, es sei denn, das Angebot von der Lang Consulting GmbH ist anders lautend.
Hinweis Rechnung: Bitte bezahlen Sie an Kontoinhaber:
Lang Consulting GmbH
IBAN: DE84 6809 0000 0044 9196 05
BIC: GENODE61FR1
(3) Die Lang Consulting GmbH stellt dem Kunden eine ordnungsgemäße und die Umsatzsteuer ausweisende Rechnung aus (ggf. durch Erfüllungsgehilfen).
(4) Manuelle Prüfung Der Rechnungsbetrag ist bei Zahlung auf Rechnung innerhalb von 8 Tagen auszugleichen. Besondere Vereinbarungen zu den angebotenen Zahlungsarten:Bonitätsprüfung
Bei Fragen finden Sie unsere Kontaktdaten im Impressum.
§ 6 Kündigung, Laufzeit
(1) Der Vertrag hat die im Auftragsformular genannte Mindestlaufzeit. Er verlängert sich automatisch um einen Zeitraum, der der Mindestlaufzeit entspricht, wenn er nicht einen Monat vor Ende der Vertragslaufzeit bei Verträgen mit einer Laufzeit von bis zu 6 Monaten bzw. drei Monate vor Ende der Vertragslaufzeit bei Verträgen mit einer Laufzeit von über 6 Monaten gekündigt wird.
(2) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
3) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bei Vorliegen eines wichtigen Grundes bleibt stets unberührt.
(4) Freie Kündigungsrechte sind ausgeschlossen.
§ 7 Verzug / Rücktritt
(1) Fristen für die Leistungserbringung durch die Lang Consulting GmbH beginnen nicht, bevor der Rechnungsbetrag bei der Lang Consulting GmbH eingegangen ist und vereinbarungsgemäß die für die Dienstleistungen notwendigen Daten bei der Lang Consulting GmbH vollständig vorliegen beziehungsweise die notwendigen Mitwirkungshandlungen komplett erbracht sind.
(2) Ist der Kunde mit fälligen Zahlungen im Verzug, behält die Lang Consulting GmbH sich vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen.
(3) Ist der Kunde im Fall der Ratenzahlung mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber der Lang Consulting GmbH in Verzug, ist die Lang Consulting GmbH berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. Die Lang Consulting GmbH wird die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Schadensersatz geltend zu machen.
(4) Etwaige freie Kündigungsrechte des Kunden werden ausgeschlossen.
§ 8 Erfüllung
(1) Lang Consulting GmbH wird die vereinbarten Dienstleistungen gemäß Angebot mit der erforderlichen Sorgfalt durchführen. Die Lang Consulting GmbH ist berechtigt, sich dazu der Hilfe Dritter zu bedienen.
(2) Dem Kunden ist bewusst, dass die Lang Consulting GmbH bis auf anderslautende und explizit schriftliche Vereinbarung die Erbringung von Dienstleistungen und nicht die Herstellung eines Werks schuldet. Auf Anforderung des Kunden wird die Lang Consulting GmbH innerhalb einer angemessenen Frist Auskunft über die im Rahmen des Vertrags erbrachten Dienste erteilen.
(3) Ist Lang Consulting GmbH gehindert, die vereinbarten Dienstleistungen zu erbringen und stammen die Hinderungsausgründe aus der Sphäre des Kunden, bleibt der Vergütungsanspruch von der Lang Consulting GmbH unberührt.
§ 9 Schutzrechte Dritter
Der Kunde gewährleistet, dass die Lang Consulting GmbH überlassene Arbeitsmaterialien (z.B. Fotos) frei von Rechten Dritter sind oder die für die Zwecke des Hauptvertrags erforderlichen Genehmigungen vorliegen. Der stellt die Lang Consulting GmbH insoweit von jeglicher Inanspruchnahme Dritter frei.
§ 10 Nutzungsrechte
(1) Der Kunde erhält für die Dauer der Vertragslaufzeit ein einfaches Nutzungsrecht in Bezugauf die von der Lang Consulting GmbH erstellten und zur Verfügung gestellten Arbeits- und Leistungsergebnisse. Nach Vertragsende, gestattet die Lang Consulting GmbH dem Kunden, die weitere Nutzung der erstellten und bearbeiteten Inhalte. Der Kunde darf diese Inhalte somit behalten, da Sie ihm gehören, sofern die kompletten Forderungen der Lang Consulting GmbH beglichen wurden. Leistungs- und Arbeitsergebnisse im Sinne des zugrunde liegenden Vertrags, sind alle Werk- bzw. Dienstleistungen oder Teile davon, die von der Lang Consulting GmbH für den Kunden erstellt wurden (z.B alle Informationen, Dokumente, Auswertungen, Videos, Fotos, im Rahmen der Auftragserfüllung erworbenes Knowhow, Werbeanzeigen, Zeichnungen, Materialien, Pflichtenhefte, Programmentwürfe, (elektronische) Dateien, Datensammlungen, Individualsoftware einschließlich dazugehöriger Dokumentation, Handbücher und IT-Systeme in Form von Quellcodes oder in sonstiger Form). Solange Arbeitsergebnisse nicht fertiggestellt sind, gelten die entsprechenden Teilergebnisse als Arbeitsergebnisse im Sinne dieses Vertrages.
(2) Absatz 1 gilt ausschließlich unter dem Vorbehalt, dass der Kunde die Lang Consulting GmbH nach dem Hauptvertrag zustehende Vergütung vollständig entrichtet hat.(3) Ist Ratenzahlung vereinbart, geht das nach Absatz 1 benannte Nutzungsrecht erst mit vollständiger Zahlung der letzten Rate an die Lang Consulting GmbH über.
(4) Die Weitergabe der Arbeits- und Leistungsergebnisse an Dritte (auch verbundene Unternehmen) wird ausgeschlossen. Gleiches gilt für eine Bearbeitung nach § 23 UrhG.
§ 11 Haftung
(1) Die Lang Consulting GmbH haftet auf Schadensersatz –gleich aus welchem Rechtsgrund –nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Lang Consulting GmbH nur
a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
(2) In den Grenzen nach Absatz 1 haftet die Lang Consulting GmbH nicht für Daten-und Programmverluste. Die Haftung für Datenverlust wird der Höhe nach auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt ebenso stets unberührt wie die für die Übernahme einer Garantie.(3) Dem Kunden ist bewusst, dass Drittanbieter wie Facebook oder Google nach ihren Richtlinien jederzeit dazu berechtigt sind, einzelne Werbekampagnen aus ihren Angeboten zu löschen / zu entfernen. Für eine solche Vorgehensweise haftet die Lang Consulting GmbH nicht.
§ 12 Datenschutz und Datensicherheit
(1) Der Kunde versichert, bei der Weitergabe personenbezogener Daten an die Lang Consulting GmbH die Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung (DS-GVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) einzuhalten.
(2) Der Kunde stellt der Lang Consulting GmbH von der Haftung wegen Verstößen gegen die DS-GVO und das BDSG im Rahmen des Vollzugs des Hauptvertrags frei, es sei denn, die Lang Consulting GmbH hat diese Verstöße zu verantworten.
§ 13 Schlussbestimmungen
(1) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben in jedem Fall Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag bzw. die schriftliche Bestätigung von der Lang Consulting GmbH maßgebend.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist der Sitz von der Lang Consulting GmbH. Ausschließlicher kaufmännischer Gerichtsstand ist der Sitz von der Lang Consulting GmbH.
AGB Stand: 02.09.2024 ©Vervielfältigung verboten